Professionelle Zahnreinigung / PZR

Professionelle Zahnreinigung / PZR

Die professionelle Zahnreinigung, kurz PZR genannt, wird in unserer Praxis in Essen großgeschrieben.
Die regelmäßige Durchführung der professionellen Zahnreinigung in der Zahnarztpraxis ist von großem Nutzen bei der Bekämpfung bzw. Vorbeugung von Karies und Parodontitis, auch wenn man eine gute Mundhygiene betreibt.
Die PZR ist eine wirksame präventive Maßnahme und Patienten profitieren auch kosmetisch davon.

  • erkennbar hellere Zähne
  • spürbar glattere Zahnoberflächen.

Was kann ich mir als Patient darunter vorstellen?

Die PZR umfasst eine besonders gründliche Reinigung aller Zähne und Zwischenräume, Die durch eine speziell Fortgebildete Zahnmedizinische Fachangestellte durchgeführt wird.

  • Entfernen von harten und weichen Belägen
  • Entfernen von Verfärbungen
  • Polieren
  • Fluoridieren
  • Beratung zur täglichen Mundhygiene

Während der PZR wird zunächst der harte Zahnbelag, auch Zahnstein genannt, mit einem Ultraschallgerät entfernt. Dann werden die Zahnzwischenräume vorsichtig mit speziellen Handinstrumenten gereinigt. Eventuell verbliebene Plaque (weiche Beläge) und/oder Verfärbungen werden dann mittels eines Pulverstrahlgerätes (AirFlow) entfernt und anschließend die Zahnoberflächen mit rotierenden feinen Bürstchen oder Gummikelchen geglättet, um den Neuansatz von Belägen zu erschweren. Bakterien setzen sich viel schwerer auf glatten Oberflächen fest und das reine Frischegefühl hält länger an.

Um den fortlaufenden Mineralverlust des Zahnschmelzes zu verringern und die Remineralisation der Zähne zu erleichtern, wird anschließend ein Gel oder Lack mit hochkonzentriertem Fluorid aufgetragen. Und das alles dient der Vorbeugung gegen Karies und Schäden am Zahnhalteapparat. Natürlich wird dadurch auch die Wiederherstellung einer gesunden Mundflora angestrebt.

Wie oft sollte eine PZR gemacht werden?

Meist reicht es aus, eine PZR ein- bis zweimal pro Jahr machen zu lassen. Bei einem hohen Parodontitis-Risiko sind jedoch kürzere Abstände nötig. 

Die Häufigkeit der PZR ist abhängig von der jeweiligen Patientensituation, empfiehlt sich aber mindestens einmal im Jahr.

In der Regel dauert eine PZR etwa 45 Minuten

Die PZR ist keine Regelleistung der Gesetzlichen Krankenkassen und ist daher eine Zuzahlungspflichtige Leistung.

Die Kosten hängen vor allem vom jeweiligen Aufwand ab und wird pro Zahn berechnet.

Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Art der Behandlung oder beteiligen sich daran.

Um sich in allen Fällen die bestmögliche Therapie leisten zu können, empfiehlt sich eine wirkungsvolle private Zahnzusatzversicherung.

Manche Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten der PZR auch bis zu zweimal im Jahr.

Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben zögern Sie bitte nicht uns persönlich darauf anzusprechen.

Wir stehen Ihnen gerne für ein Gespräch zur Verfügung und freuen uns auf Ihren Besuch!


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